Unse­re Lieferketten

Nach­hal­tig­keit in der Tex­til­in­dus­trie bedeu­tet viel mehr, als nur öko­lo­gisch pro­du­zier­te Baum­wol­le zu ver­ar­bei­ten. Sie stellt Unter­neh­men auf jeder Stu­fe der Wert­schöp­fungs­ket­te vor beson­de­re Herausforderungen.

Unser Ansatz:
Risi­ko­ba­sier­tes Lieferkettenmanagement

Die wich­tigs­ten Kom­po­nen­ten unse­rer Pro­duk­te sind Roh­ge­we­be und Farb- und Hilfs­stof­fe. Die Lie­fer­ket­ten die­ser bei­den Kom­po­nen­ten kon­fron­tie­ren uns mit den ver­schie­dens­ten Her­aus­for­de­run­gen im Bereich Nach­hal­tig­keit. Dazu zäh­len unter ande­rem die Ein­hal­tung men­schen­recht­li­cher Sorg­falts­pflich­ten (Due Dili­gence) oder auch die Ver­mei­dung nega­ti­ver öko­lo­gi­scher Aus­wir­kun­gen ent­lang der Lieferkette.

Bei unse­rem Lie­fer­ket­ten­ma­nage­ment ver­fol­gen wir einem risi­ko­ba­sier­ten Ansatz. Grund­la­ge für Maß­nah­men und Anfor­de­run­gen bil­det die Län­der­ri­si­ko­ana­ly­se. Für Län­der, aus denen wir direkt oder indi­rekt beschaf­fen, wer­den mit­hil­fe ver­schie­dens­ter Indi­ka­to­ren die Risi­ken für poten­zi­el­le nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Men­schen und Umwelt ermit­telt. Die Aus­wer­tung aller Indi­ka­to­ren ergibt die Höhe des Län­der­ri­si­kos. Ent­spre­chend der Höhe die­ses Risi­kos müs­sen Lie­fe­ran­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, um mit uns zusam­men­zu­ar­bei­ten. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die Ver­pflich­tung zu unse­rem Code of Con­duct, das Nach­wei­sen ver­schie­de­ner Zer­ti­fi­ka­te sowie die Bereit­schaft zu einem gewis­sen Grad an Trans­pa­renz.

Das deut­sche Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LKSG)

Fra­ge: Was ist das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LKSG)?

Ant­wort: Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LKSG) ist ein deut­sches Gesetz, das Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten in ihren Lie­fer­ket­ten zu erfül­len. Es wur­de am 11. Juni 2021 vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det und tritt stu­fen­wei­se in Kraft. Ziel des Geset­zes ist es, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­zer­stö­run­gen ent­lang der glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu ver­hin­dern oder zumin­dest zu minimieren.

Fra­ge: Wel­che Unter­neh­men sind vom LKSG betroffen?

Ant­wort: Das LKSG gilt zunächst ab dem 1. Janu­ar 2023 für Unter­neh­men mit min­des­tens 3.000 Beschäf­tig­ten in Deutsch­land. Ab dem 1. Janu­ar 2024 wird der Anwen­dungs­be­reich auf Unter­neh­men mit min­des­tens 1.000 Beschäf­tig­ten aus­ge­wei­tet. Auch aus­län­di­sche Unter­neh­men, die eine Zweig­nie­der­las­sung oder Toch­ter­ge­sell­schaft in Deutsch­land haben und die genann­ten Schwel­len­wer­te errei­chen, sind betroffen.

Fra­ge: Wel­che Pflich­ten haben Unter­neh­men nach dem LKSG?

Ant­wort: Unter­neh­men müs­sen ver­schie­de­ne Sorg­falts­pflich­ten erfül­len, darunter:

  • Eine Risi­ko­ana­ly­se durch­füh­ren, um poten­zi­el­le men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken in ihrer Lie­fer­ket­te zu identifizieren.
  • Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men ergrei­fen, um die­se Risi­ken zu minimieren.
  • Abhil­fe­maß­nah­men ein­lei­ten, wenn Ver­stö­ße fest­ge­stellt werden.
  • Ein Beschwer­de­ver­fah­ren ein­rich­ten, über das Betrof­fe­ne Hin­wei­se auf Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen geben können.
  • Regel­mä­ßig über ihre Sorg­falts­maß­nah­men berichten.

Fra­ge: Wel­che Sank­tio­nen dro­hen bei Ver­stö­ßen gegen das LKSG?

Ant­wort: Bei Ver­stö­ßen gegen das LKSG kön­nen Buß­gel­der ver­hängt wer­den. Die Höhe der Buß­gel­der rich­tet sich nach der Schwe­re des Ver­sto­ßes und der Grö­ße des Unter­neh­mens und kann bis zu zwei Pro­zent des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes betra­gen. Zudem kön­nen Unter­neh­men von öffent­li­chen Auf­trä­gen aus­ge­schlos­sen werden.

Fra­ge: Was sind indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men im Rah­men des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LKSG)?

Ant­wort: Indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men sind sol­che, die selbst nicht direkt unter die Schwel­len­wer­te des LKSG fal­len (d.h. sie haben weni­ger als 1.000 bzw. 3.000 Beschäf­tig­te), aber Teil der Lie­fer­ket­ten von Unter­neh­men sind, die den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen des LKSG unter­lie­gen. Die­se indi­rekt betrof­fe­nen Unter­neh­men müs­sen kei­ne direk­ten gesetz­li­chen Pflich­ten nach dem LKSG erfül­len, kön­nen jedoch durch ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen und Anfor­de­run­gen ihrer Geschäfts­part­ner in die Umset­zung der Sorg­falts­pflich­ten ein­be­zo­gen werden.

Fra­ge: Wel­che Pflich­ten kön­nen indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men durch das LKSG haben?

Ant­wort: Obwohl sie nicht direkt gesetz­lich ver­pflich­tet sind, kön­nen indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men fol­gen­de Pflich­ten durch ihre Geschäfts­part­ner auf­er­legt bekommen:

  • Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen: Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über ihre eige­nen Lie­fer­ket­ten und Produktionsprozesse.
  • Durch­füh­rung eige­ner Risi­ko­ana­ly­sen: Iden­ti­fi­ka­ti­on men­schen­recht­li­cher und umwelt­be­zo­ge­ner Risi­ken in ihren Prozessen.
  • Umset­zung von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men: Ergrei­fen von Maß­nah­men zur Mini­mie­rung iden­ti­fi­zier­ter Risiken.
  • Ein­rich­tung von Beschwer­de­me­cha­nis­men: Ein­rich­tung oder Betei­li­gung an Mecha­nis­men zur Ent­ge­gen­nah­me und Bear­bei­tung von Beschwerden.
  • Ver­trags­klau­seln: Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen, die Sorg­falts­pflich­ten vorschreiben.
  • Bericht­erstat­tung: Regel­mä­ßi­ge Bericht­erstat­tung über Maß­nah­men zur Ein­hal­tung der Sorgfaltspflichten.
  • Zusam­men­ar­beit bei Abhil­fe­maß­nah­men: Unter­stüt­zung bei der Umset­zung von Maß­nah­men zur Behe­bung fest­ge­stell­ter Verstöße.

Fra­ge: War­um soll­ten sich indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men auf das LKSG vorbereiten?

Ant­wort: Indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men soll­ten sich auf das LKSG vor­be­rei­ten, weil:

  • Ihre Geschäfts­part­ner mög­li­cher­wei­se Anfor­de­run­gen stel­len, um ihre eige­nen gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen zu erfüllen.
  • Die Ein­hal­tung sol­cher Anfor­de­run­gen die Geschäfts­be­zie­hun­gen stär­ken und Wett­be­werbs­vor­tei­le bie­ten kann.
  • Pro­ak­ti­ve Maß­nah­men hel­fen kön­nen, Risi­ken in der eige­nen Lie­fer­ket­te zu mini­mie­ren und Repu­ta­ti­ons­schä­den zu vermeiden.

Fra­ge: Wie kön­nen sich indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men auf mög­li­che Anfor­de­run­gen vorbereiten?

Ant­wort:
Indi­rekt betrof­fe­ne Unter­neh­men kön­nen sich vor­be­rei­ten, indem sie:

  • Eine eige­ne Risi­ko­ana­ly­se durch­füh­ren, um poten­zi­el­le men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken zu identifizieren.
  • Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men imple­men­tie­ren, um die­se Risi­ken zu minimieren.
  • Inter­ne Pro­zes­se und Richt­li­ni­en ent­wi­ckeln oder anpas­sen, um den Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.
  • Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter anbie­ten, um das Bewusst­sein für men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten zu erhöhen.
  • Einen offe­nen Dia­log mit ihren Geschäfts­part­nern füh­ren, um deren Erwar­tun­gen und Anfor­de­run­gen bes­ser zu verstehen.
»100 % unse­rer Lie­fe­ran­ten aus Hoch-Risi­ko-Län­dern sind nach aner­kann­ten Umwelt- bzw. Sozi­al-Stan­dards zertifiziert.«
Lie­fer­ket­te Rohgewebe
Unser Lie­fer­ket­ten­pro­fil
1 Agen­tur
unter­stüt­zen uns bei der Rohgewebebeschaffung.
Aus 3 Ländern
beschaf­fen wir: Deutsch­land, Tür­kei, Pakistan
10 Jah­re
ist die Ø‑Dauer der Zusammenarbeit
100 %
der Lie­fe­ran­ten sind Oeko-Tex® Stan­dard 100-zertifiziert
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Roh­ge­we­be

Wir ver­ar­bei­ten aus­schließ­lich hoch­wer­ti­ges Roh­ge­we­be aus lang­sta­pe­li­gen Faser­ma­te­ria­li­en, ob Baum­wol­le, Poly­es­ter oder Lyo­cell. Etwa ein Drit­tel unse­res Roh­ge­we­bes kau­fen wir direkt neben­an: Bei einer Spin­ne­rei und Webe­rei, die bis 2011 zu unse­rem Unter­neh­men gehört hat und nur zwei Roll­to­re ent­fernt ist. Ande­re Gewe­be, ins­be­son­de­re aus Ring­garn, bezie­hen wir mit Unter­stüt­zung unse­rer lang­jäh­ri­gen Part­ner aus Paki­stan und der Tür­kei. Mit den meis­ten Pro­du­zen­ten arbei­ten wir bereits vie­le Jah­re ver­trau­ens­voll zusam­men. Die durch­schnitt­li­che Dau­er der Zusam­men­ar­beit mit den Roh­ge­we­be­pro­du­zen­ten liegt bei mehr als zehn Jah­ren. Grund­la­ge unse­rer Zusam­men­ar­beit ist der Ket­tel­hack-Roh­ge­we­be­stan­dard. Hier sind nicht nur Qua­li­täts­an­for­de­run­gen, son­dern auch öko­lo­gi­sche und sozia­le Anfor­de­run­gen fest­ge­schrie­ben. Je nach Län­der­ri­si­ko sind ein­schlä­gi­ge Zer­ti­fi­ka­te nach aner­kann­ten Stan­dards obli­ga­to­risch für die Neu­auf­nah­me in unser Lieferantenportfolio.

Seit 2022 beschafft Ket­tel­hack ein Teil der Waren, direkt bei den Pro­du­zen­ten. Durch die­se stra­te­gi­sche Ent­schei­dung ist eine direk­te Kor­re­spon­denz des Unter­neh­mens, mit den Roh­ge­we­be­pro­du­zen­ten in Paki­stan mög­lich. Dadurch wer­den lan­ge Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge ver­kürzt, Anony­mi­tät mini­miert und Miss­ver­ständ­nis­se vermieden.

Ins­be­son­de­re die Agen­tur bezie­hen wir aktiv in unser Nach­hal­tig­keits­ma­nage­ment ein. Denn die­se ste­hen im direk­ten Kon­takt mit dem Pro­du­zen­ten vor Ort. Ob durch bila­te­ra­len Aus­tausch, gemein­sa­me Ver­an­stal­tun­gen oder Wei­ter­ga­be von Info-Mate­ria­li­en – wir wol­len alle Betei­lig­ten mit­neh­men und bei der Umset­zung der Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen unterstützen.

Lie­fer­ket­te rohgewebe
Lie­fer­ket­te Farb- und Hilfsstoffe
Unse­re Standards:

Farb- und Hilfsstoffe

Ohne Farb­stof­fe gibt es kei­ne far­bi­gen, leis­tungs­star­ken Gewe­be – aber die Aus­wahl und der Ein­satz der not­wen­di­gen Che­mi­ka­li­en erfolgt bei uns mit beson­de­rer Sorg­falt und Berück­sich­ti­gung öko­lo­gi­scher Stan­dards. Unse­re Farb- und Hilfs­stof­fe bezie­hen wir von nam­haf­ten Lie­fe­ran­ten aus Deutsch­land, den Nie­der­lan­den und der Schweiz. Gera­de in Bezug auf die Ein­hal­tung der vie­len Anfor­de­run­gen im Bereich Che­mi­ka­li­en ist die enge Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Lie­fe­ran­ten ein aus­schlag­ge­ben­der Fak­tor. Auch hier set­zen wir auf lang­jäh­ri­ge part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit. Bei der Aus­wahl der Pro­duk­te ste­hen neben Eig­nung und Qua­li­tät auch ande­re Fak­to­ren im Fokus, z.B. Emis­si­ons­an­ga­ben, AOX-Gehalt und auch Produktzertifizierungen. 

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zu unse­rem Che­mi­ka­li­en­ma­nage­ment fin­den Sie →hier.

Lie­fer­ket­te Farb- und Hilfsstoffe
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Lie­fer­ket­te konfektion

Kon­fek­ti­on

Auf unse­re Bett­wä­sche ver­trau­en sowohl Hotels als auch Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­hei­me. Weil wir bei Ket­tel­hack wis­sen, wor­auf es ankommt: Qua­li­tät, die Funk­tio­na­li­tät und Kom­fort auf einen Nen­ner bringt. Neben einem erst­klas­si­gen Gewe­be kommt es natür­lich auch auf die Kon­fek­tio­nie­rung an.

Neben unse­rer Kon­fek­ti­on am Stand­ort in Rhei­ne, arbei­ten wir mit Kon­fek­ti­ons­be­trie­ben aus Polen und Bos­ni­en Her­ze­go­wi­na zusam­men. Die teils lang­jäh­ri­ge Zusam­men­ar­beit und Part­ner­schaft ist eine wich­ti­ge Basis für das hoch­wer­ti­ge End­ergeb­nis. Die Kon­fek­tio­nie­rung in Ost­eu­ro­pa erspart wei­te Wege, Risi­ken für poten­zi­ell nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Men­schen und Umwelt sind gerin­ger als in Asien.

Lie­fer­ket­te Konfektion
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Due Diligence

Due Diligence ist der Prozess der Sorgfaltspflicht, den Unternehmen nach den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen durchführen sollten, um die von ihren Geschäftstätigkeiten, Lieferketten und anderen Geschäftsbeziehungen ausgehenden tatsächlichen und potenziellen negativen Effekte zu ermitteln, zu vermeiden und zu mindern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen Effekten begegnen. (Quelle: 2018, OECD, OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln)

 

Code of Conduct

Ein Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, mit dem sich ein Unternehmen zu grundlegenden Werten bekennt. Er dient als Leitlinie für gesellschaftlich verantwortliches unternehmerisches Handeln. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie hat einen Code of Conduct erarbeitet, der auf die spezifischen Anforderungen der Branche abgestimmt ist. Kettelhack bekennt sich zu den Werten dieses Code of Conducts und erwartet auch von seinen Geschäftspartnern, dass sich diese an den Grundsätzen orientieren und sich ihrerseits für die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Ökologiestandards in ihren wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozessen einsetzen.

OEKO-TEX® Standard 100

Der OEKO-TEX® Standard 100 ist eine Produktzertifizierung die sicherstellt, dass „alle Bestandteile dieses Artikels […] auf Schadstoffe geprüft wurden und der Artikel somit gesundheitlich unbedenklich ist. […] Im Prüfverfahren [werden] zahlreiche sowohl reglementierte wie nicht-reglementierte Substanzen, die der menschlichen Gesundheit schaden könnten [geprüft]. Vielfach gehen die gesetzten Grenzwerte für den STANDARD 100 über nationale und internationale Vorgaben hinaus.“ (Quelle: www.oeko-tex.com)

Infografik
Entwicklung Wasserverbrauch in m3

Der hohe Wasserverbrauch in der Produktion bringt ein entsprechendes Abwasseraufkommen mit sich. Die Einhaltung der Grenzwerte aus der Abwasserverordnung wird durch die Indirekteinleitungsgenehmigung sichergestellt. Die tägliche Kontrolle des Misch- und Ausgleichsbecken durch unserer Mitarbeiter sowie die regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Überwachungsbehörden geben uns die notwendige Sicherheit. 

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