Unsere Lieferketten
Nachhaltigkeit in der Textilindustrie bedeutet viel mehr, als nur ökologisch produzierte Baumwolle zu verarbeiten. Sie stellt Unternehmen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette vor besondere Herausforderungen.
Unser Ansatz:
Risikobasiertes Lieferkettenmanagement
Die wichtigsten Komponenten unserer Produkte sind Rohgewebe und Farb- und Hilfsstoffe. Die Lieferketten dieser beiden Komponenten konfrontieren uns mit den verschiedensten Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (Due Diligence) oder auch die Vermeidung negativer ökologischer Auswirkungen entlang der Lieferkette.
Bei unserem Lieferkettenmanagement verfolgen wir einem risikobasierten Ansatz. Grundlage für Maßnahmen und Anforderungen bildet die Länderrisikoanalyse. Für Länder, aus denen wir direkt oder indirekt beschaffen, werden mithilfe verschiedenster Indikatoren die Risiken für potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt ermittelt. Die Auswertung aller Indikatoren ergibt die Höhe des Länderrisikos. Entsprechend der Höhe dieses Risikos müssen Lieferanten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um mit uns zusammenzuarbeiten. Dazu zählen beispielsweise die Verpflichtung zu unserem Code of Conduct, das Nachweisen verschiedener Zertifikate sowie die Bereitschaft zu einem gewissen Grad an Transparenz.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
Frage: Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)?
Antwort: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen. Es wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet und tritt stufenweise in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen entlang der globalen Lieferketten zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Frage: Welche Unternehmen sind vom LKSG betroffen?
Antwort: Das LKSG gilt zunächst ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Auch ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Deutschland haben und die genannten Schwellenwerte erreichen, sind betroffen.
Frage: Welche Pflichten haben Unternehmen nach dem LKSG?
Antwort: Unternehmen müssen verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen, darunter:
- Eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren.
- Präventionsmaßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
- Abhilfemaßnahmen einleiten, wenn Verstöße festgestellt werden.
- Ein Beschwerdeverfahren einrichten, über das Betroffene Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen geben können.
- Regelmäßig über ihre Sorgfaltsmaßnahmen berichten.
Frage: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das LKSG?
Antwort: Bei Verstößen gegen das LKSG können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens und kann bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Frage: Was sind indirekt betroffene Unternehmen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)?
Antwort: Indirekt betroffene Unternehmen sind solche, die selbst nicht direkt unter die Schwellenwerte des LKSG fallen (d.h. sie haben weniger als 1.000 bzw. 3.000 Beschäftigte), aber Teil der Lieferketten von Unternehmen sind, die den gesetzlichen Anforderungen des LKSG unterliegen. Diese indirekt betroffenen Unternehmen müssen keine direkten gesetzlichen Pflichten nach dem LKSG erfüllen, können jedoch durch vertragliche Vereinbarungen und Anforderungen ihrer Geschäftspartner in die Umsetzung der Sorgfaltspflichten einbezogen werden.
Frage: Welche Pflichten können indirekt betroffene Unternehmen durch das LKSG haben?
Antwort: Obwohl sie nicht direkt gesetzlich verpflichtet sind, können indirekt betroffene Unternehmen folgende Pflichten durch ihre Geschäftspartner auferlegt bekommen:
- Bereitstellung von Informationen: Offenlegung von Informationen über ihre eigenen Lieferketten und Produktionsprozesse.
- Durchführung eigener Risikoanalysen: Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ihren Prozessen.
- Umsetzung von Präventionsmaßnahmen: Ergreifen von Maßnahmen zur Minimierung identifizierter Risiken.
- Einrichtung von Beschwerdemechanismen: Einrichtung oder Beteiligung an Mechanismen zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden.
- Vertragsklauseln: Einhaltung spezifischer vertraglicher Vereinbarungen, die Sorgfaltspflichten vorschreiben.
- Berichterstattung: Regelmäßige Berichterstattung über Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
- Zusammenarbeit bei Abhilfemaßnahmen: Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung festgestellter Verstöße.
Frage: Warum sollten sich indirekt betroffene Unternehmen auf das LKSG vorbereiten?
Antwort: Indirekt betroffene Unternehmen sollten sich auf das LKSG vorbereiten, weil:
- Ihre Geschäftspartner möglicherweise Anforderungen stellen, um ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
- Die Einhaltung solcher Anforderungen die Geschäftsbeziehungen stärken und Wettbewerbsvorteile bieten kann.
- Proaktive Maßnahmen helfen können, Risiken in der eigenen Lieferkette zu minimieren und Reputationsschäden zu vermeiden.
Frage: Wie können sich indirekt betroffene Unternehmen auf mögliche Anforderungen vorbereiten?
Antwort:
Indirekt betroffene Unternehmen können sich vorbereiten, indem sie:
- Eine eigene Risikoanalyse durchführen, um potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren.
- Präventionsmaßnahmen implementieren, um diese Risiken zu minimieren.
- Interne Prozesse und Richtlinien entwickeln oder anpassen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
- Schulungen für Mitarbeiter anbieten, um das Bewusstsein für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu erhöhen.
- Einen offenen Dialog mit ihren Geschäftspartnern führen, um deren Erwartungen und Anforderungen besser zu verstehen.
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»100 % unserer Lieferanten aus Hoch-Risiko-Ländern sind nach anerkannten Umwelt- bzw. Sozial-Standards zertifiziert.«
Unser Lieferkettenprofil
Rohgewebe
Wir verarbeiten ausschließlich hochwertiges Rohgewebe aus langstapeligen Fasermaterialien, ob Baumwolle, Polyester oder Lyocell. Etwa ein Drittel unseres Rohgewebes kaufen wir direkt nebenan: Bei einer Spinnerei und Weberei, die bis 2011 zu unserem Unternehmen gehört hat und nur zwei Rolltore entfernt ist. Andere Gewebe, insbesondere aus Ringgarn, beziehen wir mit Unterstützung unserer langjährigen Partner aus Pakistan und der Türkei. Mit den meisten Produzenten arbeiten wir bereits viele Jahre vertrauensvoll zusammen. Die durchschnittliche Dauer der Zusammenarbeit mit den Rohgewebeproduzenten liegt bei mehr als zehn Jahren. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist der Kettelhack-Rohgewebestandard. Hier sind nicht nur Qualitätsanforderungen, sondern auch ökologische und soziale Anforderungen festgeschrieben. Je nach Länderrisiko sind einschlägige Zertifikate nach anerkannten Standards obligatorisch für die Neuaufnahme in unser Lieferantenportfolio.
Seit 2022 beschafft Kettelhack ein Teil der Waren, direkt bei den Produzenten. Durch diese strategische Entscheidung ist eine direkte Korrespondenz des Unternehmens, mit den Rohgewebeproduzenten in Pakistan möglich. Dadurch werden lange Kommunikationswege verkürzt, Anonymität minimiert und Missverständnisse vermieden.
Insbesondere die Agentur beziehen wir aktiv in unser Nachhaltigkeitsmanagement ein. Denn diese stehen im direkten Kontakt mit dem Produzenten vor Ort. Ob durch bilateralen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen oder Weitergabe von Info-Materialien – wir wollen alle Beteiligten mitnehmen und bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen unterstützen.
Weiterführende Artikel
Unsere Standards:
Farb- und Hilfsstoffe
Ohne Farbstoffe gibt es keine farbigen, leistungsstarken Gewebe – aber die Auswahl und der Einsatz der notwendigen Chemikalien erfolgt bei uns mit besonderer Sorgfalt und Berücksichtigung ökologischer Standards. Unsere Farb- und Hilfsstoffe beziehen wir von namhaften Lieferanten aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz. Gerade in Bezug auf die Einhaltung der vielen Anforderungen im Bereich Chemikalien ist die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ein ausschlaggebender Faktor. Auch hier setzen wir auf langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit. Bei der Auswahl der Produkte stehen neben Eignung und Qualität auch andere Faktoren im Fokus, z.B. Emissionsangaben, AOX-Gehalt und auch Produktzertifizierungen.
Nähere Informationen zu unserem Chemikalienmanagement finden Sie →hier.
Konfektion
Auf unsere Bettwäsche vertrauen sowohl Hotels als auch Krankenhäuser und Pflegeheime. Weil wir bei Kettelhack wissen, worauf es ankommt: Qualität, die Funktionalität und Komfort auf einen Nenner bringt. Neben einem erstklassigen Gewebe kommt es natürlich auch auf die Konfektionierung an.
Neben unserer Konfektion am Standort in Rheine, arbeiten wir mit Konfektionsbetrieben aus Polen und Bosnien Herzegowina zusammen. Die teils langjährige Zusammenarbeit und Partnerschaft ist eine wichtige Basis für das hochwertige Endergebnis. Die Konfektionierung in Osteuropa erspart weite Wege, Risiken für potenziell negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sind geringer als in Asien.
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